Beitragsordnung des Taekwondo Hochwald e.V.
§1
Beitragspflicht
Die Mitglieder des Taekwondo Hochwald e.V. sind dazu verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu leisten.
Für Ehrenmitglieder entfällt diese Beitragspflicht.
§2
Beitragsfälligkeit
Die Beiträge sind jeweils monatlich zu entrichten. Dabei soll die Zahlung für den laufenden Monat,
bis zum 15. Tag, beim Verein eingegangen sein. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Termin, ist der
Vorstand berechtigt, nach §4 c) der Satzung zu verfahren.
§3
Art der Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Mitglieds eingezogen. In
begründeten Ausnahmefällen, kann der Vorstand eine andere Art der Beitragsleistung genehmigen.
Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine Gebühr in Höhe von 5€ erhoben, sofern der Einzug
berechtigt war.
§4
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird wie folgt festgesetzt:
• Aktive Mitglieder bis 17 Jahre: 12€/Monat
• Aktive Mitglieder ab 18 Jahren: 15€/Monat
• Inaktive Mitglieder: 1€/Monat
• Fördermitglieder: Frei wählbar, mindestens jedoch: 2€/Monat
• Familienbeitrag (ab drei Personen möglich): 35€/Monat
Weiterhin kann, falls gewünscht, ein freiwilliger Zusatzbeitrag geleistet werden.
§5
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 29.03.2018
unverzüglich in Kraft.